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Familienangelegenheiten

Von links nach rechts Mutter, Kind, Vater und ein weiteres Kind

Fröhliche Familie zu Hause, © Colourbox

Artikel

Hier finden Sie Informationen zu allen rechtlichen Fragen rund um die Familie. Wichtige und ausführliche Hinweise zu den Auswirkungen von Geburt und Eheschließung auf den Namen finden Sie hier.

Eheschließung

Für Fragen zur Eheschließung in Litauen wenden Sie sich bitte an den Standesbeamten an Ihrem litauischen Wohnort. Deutsche Staatsangehörige benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis, das durch das Standesamt an Ihrem (letzten) deutschen Wohnort ausgestellt wird. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen erfragen Sie bitte dort. Erforderliche Unterschrifts- und Kopiebeglaubigungen können gegebenenfalls an der Botschaft vorgenommen werden.

Die Botschaft empfiehlt, die in Litauen erfolgte Eheschließung in Deutschland ebenfalls registrieren zu lassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, wenn Sie Ihren Namen ändern möchten. Hier finden Sie weitere Informationen:

- Merkblatt Nachbeurkundung Eheschließung

- Antragsformular

Informationen für eine Eheschließung in Deutschland erhalten Sie beim dortigen Standesamt.

Geburt in Litauen

Wurde Ihr Kind in Litauen geboren, empfiehlt die Botschaft die Nachbeurkundung der Geburt in Deutschland. Oftmals ist die Nachbeurkundung (oder mindestens eine Namenserklärung) sogar vor Beantragung eines deutschen Ausweisdokuments erforderlich, um den Familiennamen des Kindes für den deutschen Rechtsbereich zu bestimmen. Hier finden Sie weitere Informationen:

- Merkblatt Nachbeurkundung Geburt

- Antragsformular

Weitere Informationen

Die Namensführung eines deutschen Staatsangehörigen richtet sich grundsätzlich nach deutschem Recht. Dies gilt auch für Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten. Vor diesem Hintergrund entfalten…

Namensrecht

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