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Lebensbescheinigunge
Wenn Sie eine Rente erhalten, müssen Sie in der Regel gegenüber der Rentenbehörde einmal jährlich bestätigen, dass Sie am Leben und damit noch rentenberechtigt sind. Hierfür übersendet Ihnen Ihre zuständige Rentenbehörde ein entsprechendes Formular. Die Bescheinigung soll vorrangig durch litauische Stellen ausgestellt werden, z.B. durch Polizei, Stadtverwaltung, Rentenversicherungsträger o.ä. Die Bescheinigung kann auch durch die Botschaft nach persönlicher Vorsprache unter Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises erteilt werden.
Beziehen Sie eine Rente der Deutschen Rentenversicherung, erfolgt die Ausstellung der Bescheinigung gebührenfrei. Beziehen Sie eine Rente einer anderen Behörde oder aus einem Drittland, beträgt die Gebühr ca. 34€, zu zahlen in bar oder mit Kreditkarte (Master, Visa).
Für die Ausstellung der Bescheinigung durch die Botschaft können Sie montags bis freitags zwischen 08.30 Uhr und 12.00 Uhr ohne Termin vorsprechen.
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine Rentenbehörde ist und daher weitergehende Fragen zu Lebensbescheinigungen, Rentenanträgen oder Rentenzahlungen nicht beantworten kann. Bitte wenden Sie sich hierfür an die für Sie zuständige Rentenbehörde.