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Visa und Einreise

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Willkommen in Deutschland!

Ein Beamter der Bundespolizei gibt einem Passagier im Düsseldorf International-Flughafen nach einer Ausweiskontrolle den Reisepass zurück.
Passkontrolle am Düsseldorfer Flughafen © dpa

Staatsangehörige der EU-Staaten

Angehörige der EU-Staaten benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kein Visum.


Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten

Alle übrigen Ausländer sind für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich visumpflichtig. Für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen benötigen Angehörige der Staaten kein Visum, für die die Europäische Gemeinschaft die Visumpflicht aufgehoben hat.


Eine Übersicht zu den Visumerfordernissen finden Sie hier:

Staatenliste zur Visumpflicht

Die im Rahmen der Visabeantragung bei der Botschaft vorzulegenden Unterlagen hängen vom jeweiligen Reisezweck ab.

Nationales deutsches Visum

Langfristiger Aufenthalt (zumeist mehr als 90 Tage, z.B. für Studium, Arbeit oder Familiennachzug)


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