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Visa und Einreise

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Allgemeine Hinweise

Litauische Staatsangehörige unterliegen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Visa für die Einreise nach und den Aufenthalt in Deutschland sind nicht erforderlich. Bei längerfristigem Aufenthalt müssen sich litauische Staatsangehörige direkt bei der zuständigen deutschen Meldebehörde anmelden.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten, die mit einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis oder einem Visum für den langfristigen Aufenthalt (Kategorie „D“) in Litauen leben, benötigen für Besuchs- oder Geschäftsreisen nach Deutschland kein Visum, wenn der Aufenthalt eine Dauer von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen nicht übersteigt. Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist eine Arbeitserlaubnis, ausgestellt durch die Botschaft, erforderlich.

Ausländische Studenten, die in Litauen an einer Hochschule immatrikuliert sind und für maximal 360 Tage an einer deutschen Hochschule im Rahmen eines Austauschprogramms studieren möchten, benötigen keinen Aufenthaltstitel, wenn sie über eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ausgestellte Bescheinigung über die Berechtigung zur Einreise und zum Aufenthalt zum Zwecke des Studiums im Rahmen der kurzfristigen Mobilität verfügen (Richtlinie 2016/801/EU). Diese Bescheinigung wird auf Antrag der deutschen Hochschule vom BAMF ausgestellt. Bitte kontaktieren Sie Ihre Hochschule für weitere Informationen.

In allen anderen Fällen ist die Beantragung eines Visums vor Einreise notwendig. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Deutschland beabsichtigt ist.

Hinweis für ukrainische Staatsangehörige, die in Litauen vorübergehenden Schutz nach EU-Recht genießen: Die Erteilung eines Visums z.B. zur Studienaufnahme oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf Grundlage einer Blauen Karte EU ist gemäß §19f AufenthG ausgeschlossen. Bitte nehmen Sie vor einer Visumsbeantragung Kontakt mit der Botschaft auf, um zu klären, ob die Bearbeitung eines Visumsantrags für Sie möglich ist.

Visumsart

Die Art des Visums hängt vom Zweck und der Dauer des geplanten Aufenthalts ab. Besuchen Sie unseren Visa-Navigator, um die richtige Visumskategorie zu finden.

Für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ist ein Schengenvisum zu beantragen. Dieses kann in Deutschland nicht verlängert werden.

Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen ist ein nationales Visum zu beantragen. Dies kann in Deutschland verlängert werden.

Antrag vorbereiten

Sobald Sie Pläne für Ihren visumspflichtigen Aufenthalt in Deutschland haben, sollten Sie mit den Antragsvorbereitungen beginnen. Das gesamte Visumverfahren kann unter Umständen mehrere Monate in Anspruch nehmen. Visumsanträge können bis zu drei Monate vor dem geplanten Einreisedatum gestellt werden. Nutzen Sie diese Zeit!

Bereiten Sie Ihren Antrag in den folgenden Schritten vor:

Schritt 1: Lesen Sie die bereitgestellten Merkblätter aufmerksam durch, um herauszufinden, welche Unterlagen Sie benötigen. Kontaktieren Sie die Botschaft über das Kontaktformular, wenn Sie Fragen zu Unterlagen haben oder Ihr beabsichtigter Aufenthaltszweck in den folgenden Informationen nicht aufgeführt ist (z.B. Nachzug zum minderjährigen Kind, Au Pair).

Schritt 2: Stellen Sie die antragsbegründenden Unterlagen in der im Merkblatt genannten Reihenfolge zusammen. Alle Unterlagen sind im Original mit je zwei einfachen Kopien vorzulegen. Die Originale erhalten Sie bei Ihrer Vorsprache zurück. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen auf Deutsch oder Englisch vorgelegt werden müssen. Die Botschaft behält sich die Nachforderung von Unterlagen vor, fehlende Unterlagen oder Nachweise können aber auch zur Ablehnung des Antrags führen.

Schritt 3: Füllen Sie den Visumsantrag in Deutsch oder Englisch aus und bringen Sie zwei Ausdrucke zu Ihrem Termin mit.

Schritt 4: Buchen Sie einen Termin zur persönlichen Vorsprache über unser Terminbuchungssystem. Zur Vorsprache in der Visastelle bringen Sie bitte einen Ausdruck der Buchungsbestätigung mit.

Antrag stellen

Der Antrag ist persönlich, bei Minderjährigen in Begleitung ihrer Sorgeberechtigten zu stellen. Im Rahmen Ihres Termins werden Ihre vollständigen Antragsunterlagen sowie die Gebühr entgegengenommen, offene Fragen besprochen und die Botschaft erfasst Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke. Die Gebühr kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Master) gezahlt werden.

Unvollständige Anträge werden nicht angenommen.

Wenn Sie weder Deutsch, Litauisch, Englisch oder Russisch sprechen (Amts- und Arbeitssprachen der Botschaft) kann Ihr Antrag nur angenommen und bearbeitet werden, wenn Sie anderweitig sicherstellen, dass Sie Fragen zu Ihrem Antrag beantworten können. Die Handynutzung ist im Wartebereich des Konsulats nicht erlaubt, sodass Übersetzungsprogramme nicht genutzt werden können.

Bearbeitungszeit und Entscheidung Ihres Antrags

Die Botschaft entscheidet, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde oder Bundesagentur für Arbeit über Ihren Antrag. Dazu wird geprüft, ob Ihr Antrag die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Die Bearbeitungszeit variiert abhängig vom Aufenthaltszweck und beträgt zwischen wenigen Arbeitstagen und mehreren Monaten. Bitte beachten Sie diesbezüglich die Hinweise in den Merkblättern.

Bei Antragsannahme teilt die Botschaft Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen in dieser Zeit ab, da sie eine Bearbeitung nicht beschleunigen.

Sobald eine abschließende Entscheidung über Ihren Antrag möglich ist, wird die Botschaft Sie unaufgefordert informieren.

Wenn Sie Rückfragen haben oder Unterlagen nachreichen sollen, geben Sie bei Übersendung bitte stets Ihr Aktenzeichen (befindet sich auf der Gebührenquittung) sowie Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an. Bitte beachten Sie, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden können.

Abholung und Aufenthalt in Deutschland

Die Abholung Ihres visierten Reisepasses kann durch Sie ohne vorherige Terminvereinbarung unter Vorlage Ihrer Gebührenquittung montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 14.30 Uhr erfolgen. Beachten Sie ggf. Hinweise zu Feiertagen der Botschaft hier.

Prüfen Sie bei Erhalt des Visums, ob alle angegebenen Daten korrekt sind. Eine spätere Korrektur ist in der Regel nur gebührenpflichtig möglich. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Darüber hinaus ist die Anzahl der Aufenthaltstage und die Gültigkeitsdauer des Visums, also die Zeit, die Sie bis zum Erhalt Ihres inländischen Aufenthaltstitels haben, angegeben. Schließlich wird Ihr Visum mit Auflagen versehen, insbesondere mit Hinweisen zur erlaubten Erwerbstätigkeit.

Die Botschaft empfiehlt, dass Sie sich umgehend nach Einreise mit der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort zwecks Verlängerung Ihres Visums in Verbindung setzen. Bitte beachten Sie, dass Ausländerbehörden längere Zeit im Voraus ausgebucht sein können. Ohne gültiges Visum oder deutschem Aufenthaltstitel halten Sie sich illegal in Deutschland auf.

Ein nationales deutsches Visum (Kategorie „D“) berechtigt Sie zu Aufenthalten in anderen Schengenstaaten von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.

Ablehnung Ihres Antrags

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Die konkreten Ablehnungsgründe werden Ihnen im Ablehnungsbescheid mitgeteilt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Gründe für die Ablehnung nur Ihnen selbst oder einem schriftlich Bevollmächtigten, jedoch nicht anderen Personen - wie zum Beispiel dem Einlader – mitgeteilt werden.

Wenn Sie der Ablehnung widersprechen möchten, können Sie dies innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der ablehnenden Entscheidung gegenüber der Botschaft tun (sog. Remonstration) oder Klage beim Verwaltungsgericht Berlin erheben. Wenn eine andere Person für Sie remonstrieren soll, müssen Sie ihr eine Vollmacht ausstellen. Die Remonstration muss schriftlich, per Fax oder als unterschriebene Anlage (pdf-Format) per E-Mail an die Botschaft übersandt werden. Wird der Visumsantrag nach Remonstration und erneuter Überprüfung durch die Botschaft wieder abgelehnt, werden Ihnen die Gründe für die Ablehnung in einem Remonstrationsbescheid noch einmal detaillierter schriftlich mitgeteilt. Gegen den Remonstrationsbescheid kann Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin erhoben werden.

Merkblätter und Formulare

Antragsformular und allgemeinen Hinweise:

- Antragsformular (pdf)

- Antragsformular für nationales deutsches Visum (Kategorie „D“) (online)

- Antragsformular für Schengenvisum (online)

- Eröffnung eines Sperrkontos in Deutschland

Einzelne Aufenthaltszwecke:

- Blaue Karte

- Erwerbstätigkeit (nicht Blaue Karte)

- Vander Elst

- Familiennachzug

- LKW-Fahrer

- Studium

- Ausbildung

- Sprachkurs

- Freiberufliche Tätigkeit

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