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Langfristiger Aufenthalt in Deutschland für Inhaber eines litauischen Aufenthaltstitels als Daueraufenthaltsberechtigung EG (Leidimas nuolat gyventi - Ilgalaikis gyventojas – EB arba ES)

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Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger im Besitz eines litauischen Aufenthaltstitels als Daueraufenthaltsberechtigter EG sind (Leidimas nuolat gyventi - Ilgalaikis gyventojas – EB), also hier die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, und beabsichtigen, dauerhaft nach Deutschland zu ziehen, haben Sie nach § 38a AufenthG einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels in Deutschland. Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis also nach Einreise direkt bei der Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort beantragen. Dies gilt nicht für Kurzaufenthalte oder Aufenthalte zur Dienstleistungserbringung und Saisonbeschäftigungen. Der Aufenthaltstitel ist innerhalb von 90 Tagen nach Einreise zu beantragen. Wird dies versäumt, müssen Sie ausreisen und außerhalb Deutschlands, in der Regel bei der deutschen Vertretung in Ihrem Heimatland, ein Visum zur Einreise beantragen.

Beachten Sie aber: Eine Arbeitsaufnahme ist erst nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich Arbeitserlaubnis möglich. Beabsichtigen Sie, direkt nach Einreise eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sollten Sie vor Ausreise aus Litauen das entsprechende Visum beantragen. Informationen zum Visumsverfahren finden Sie hier.

Die Botschaft empfiehlt in jedem Fall, vorab Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufzunehmen, um das Verfahren dort abzustimmen.

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